| Arbeitsrecht - Änderungskündigung |
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Unter welchen Voraussetzungen ist eine Änderungskündigung gerechtfertigt? Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung verbunden mit dem Angebot an die andere Seite, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, wenn sich die andere Seite mit der Änderung einverstanden erklärt.Da die Änderungskündigung eine echte Kündigung darstellt, muss sie folglich auch alle Anforderungen erfüllen, die ansonsten bei einer Kündigung zu beachten sind. Das Wesen der Änderungskündigung besteht darin, dass das gesamte Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, wenn sich der Arbeitnehmer nicht mit einer bestimmten Änderung einverstanden erklärt. Dabei stehen dem Arbeitgeber zwei Möglichkeiten der Erklärung zur Verfügung:
Ist auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss die Änderung sozial gerechtfertigt sein, § 1 KSchG. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall folgende Reaktionsmöglichkeiten:
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