| Rechtsanwältin Ursula Gaßner |
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Rechtsanwältin Ursula Gaßner betreut Sie schwerpunktmäßig im gesamten Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet mit seinen vielfältigen Fallgestaltungen stellt seit 15 Jahren das Haupttätigkeitsfeld von Frau Rechtsanwältin Gaßner dar. Dabei setzt sie Ihre rechtlichen Interessen um, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren, so fair wie möglich und so entschlossen wie nötig.
Im Fachgebiet Familienrecht bearbeitet Frau Rechtsanwältin Gaßner im Wesentlichen die Bereiche Ehescheidung (Scheidungsverfahren), Eheverträge, Partnerverträge, Scheidungs-(folgen-)vereinbarungen, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Kindschaftsverfahren und das internationale Privatrecht sowie sonstige familienrechtliche Fallgestaltungen. Im außergerichtlichen Bereich werden insbesondere auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Testamente und Erbverträge entworfen.
Frau Rechtsanwältin Gaßner hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau erfolgreich absolviert. Nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung hat sie den Vorbereitungsdienst beim OLG München angetreten. Begleitend war sie in örtlichen Anwaltskanzleien nebenberuflich tätig sowie als Justitiarbeistand im elterlichen Betrieb. Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung erlangte sie 1995 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und widmet sich seitdem fast ausschließlich dem Fachgebiet des Familienrechts. 1998/1999 absolvierte sie erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt Familienrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie. Frau Rechtsanwältin Gaßner ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM)
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