| Arbeitsrecht |
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Findet das Kündigungsschutzgesetz auf mein Arbeitsverhältnis überhaupt Anwendung Das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also für alle Arbeitnehmer, die einer Vollzeit-, Teilzeit- oder Nebenbeschäftigung nachgehen, sofern deren Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. Für die Erfüllung der Wartezeit kommt es auf den Tag des Zugangs der Kündigung, hingegen nicht auf den Tag des Ablaufs der Kündigungsfrist an. Tatsächliche Unterbrechungen der Beschäftigung wie z.B. durch Urlaub, Krankheit, Elternzeit oder Teilnahme an einem Streik sind hierbei grundsätzlich unschädlich. |