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Arbeitsrecht

Wie läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren ab?

Im Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht findet zunächst ein Gütetermin statt. Im Gütetermin versucht der vorsitzende Richter eine einvernehmliche Lösung des Konflikts mit den Parteien herbeizuführen. Können sich die Parteien nicht einigen, findet ein zweiter Termin, der sog. Kammertermin statt. Im Kammertermin nehmen neben dem Vorsitzenden Richter noch zwei ehrenamtliche Richter als Beisitzer teil. Nach der streitigen Verhandlung fällen diese mit der Mehrheit der Stimmen ein Urteil.

Das Erstinstanzliche Urteil kann mit der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht angefochten werden. Vor dem Landesarbeitsgericht müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vertretern der Gewerkschaft, von Arbeitgeberverbänden oder einem zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts kann mit der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht angegriffen werden. Allerdings ist die Zulassung der Revision beschränkt.

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