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Arbeitsrecht

"Arbeit ist das halbe Leben"

Die Bedeutung des Arbeitsrechts ist für viele Menschen groß. Sei es dass Sie als Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt durch ein Arbeitsverhältnis verdienen, sei es dass sie als Unternehmer auf gute Mitarbeiter angewiesen sind, die für Sie tätig sind.

Dabei regelt das Arbeitsrecht einerseits die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie andererseits zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Kollektivarbeitsrecht).

Als im Gebiet des Arbeitsrechts versierte Rechtsanwälte vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit vor allen Arbeitsgerichten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Im Falle der Berufung oder der Revision vertreten wir ebenfalls vor allen Landesarbeitsgerichten, bzw. dem Bundesarbeitsgericht.

Besonders in konjunkturell schwierigen Zeiten sind Fragestellungen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts von größter wirtschaftlicher und nicht selten auch existentieller Bedeutung. Wir kümmern uns um Ihre arbeitsrechtlichen Fragestellungen und helfen Ihnen durch fachkundige Analyse und Beratung Ihre Interessen zu wahren. Unser Wissen und unsere Erfahrung setzen wir gezielt ein, sachgerechte Lösungen zu erarbeiten und gegebenenfalls durchzusetzen. Dies gilt ebenso für Ihre Belange als Führungskraft, Geschäftsführer oder Vorstand.

Da in keinem anderen Rechtsgebiet die richtige Strategie für den Ausgang des Prozesses so bestimmend ist wie im Arbeitsrecht, sollten Sie zur Vermeidung unangenehmer Überraschungen nicht zögern, uns die Wahl der richtigen Strategie zu überlassen. Vereinbaren Sie mit uns ein erstes Beratungsgespräch. Nach Schilderung des Sachverhalts klären wir Sie auf über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Angelegenheit. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir gerne für Sie die Kostenübernahme.

Rufen Sie uns an unter Tel.: 089-461383-0 oder schreiben Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Klagefrist Kündigungsschutzklage

Das arbeitsgerichtliche Verfahren

Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Außerordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Kriterien der Sozialauswahl

Kündigungsfristen

Sonderkündigungsschutz

Änderungskündigung

Abmahnung

Verringerung der Arbeitszeit

Befristung

Abfindung

Höhe der Abfindung

Mobbing

Ansprüche des Mobbingopfers

 

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