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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Arzthaftungsrecht
Wir vertreten im Arzthaftungsrecht ausschließlich die Patientenseite in allen Belangen. Dazu gehören in einem weiteren Sinne auch die von der Interessenlage her „am selben Strang ziehenden“ Krankenkassen, Krankenversicherungen und Arbeitgeber der Patienten.

Beiziehung medizinischen Sachverstands.
Speziellere medizinische Fragen lassen dennoch immer wieder die Hinzuziehung fachärztlichen-medizinischen Sachverstandes ratsam erscheinen. Deshalb ist es von Vorteil, jedenfalls auf häufig betroffenen medizinischen Gebieten die Möglichkeit zu haben, einschlägige medizinische Spezialisten in die Beratung einzubeziehen. Diese Möglichkeit ist bei uns vor allem auf dem Gebiet der Infektionen incl. der krankenhauserworbenen Infektionen (Krankenhaushygiene) gegeben, weshalb dieses auch einen wichtigen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit bildet.

Schadensmöglichkeiten auf der Patientenseite.
Auf dem Gebiet der ärztlichen Behandlung können bei Fehlern natürlich zuallererst die Patienten selbst geschädigt werden. Diese erleiden ja durch fehlerhaftes ärztliches Verhalten oft direkt einen Körper- oder Gesundheitsschaden und sind deshalb vor allem an einem Schmerzensgeld zum Ausgleich ihres sog. immateriellen Schadens interessiert; hinzu kommt nicht selten ein sog materieller Schaden, vor allem in Gestalt von Verdienstausfall, Aufwendungen für ärztliche Behandlungen u.ä. infolge der ärztlichen Fehlbehandlung; dies freilich nur dann, wenn kein Dritter vertraglich oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese Ausfälle zu übernehmen. Häufig sind aber auch zugleich solche Dritte, nämlich die Krankenversicherungen/Krankenkassen und/oder Arbeitgeber der betreffenden Patienten, geschädigt, wenn auch nur mittelbar, weil sie verpflichtet sind, zunächst die Krankheitskosten für ihre Mitglieder/Versicherten/Arbeitnehmer zu übernehmen. Diese mittelbar Geschädigten Personen oder Institutionen sind vor allem an dem Ersatz der schon erwähnten, oft erheblichen Aufwendungen für die medizinischen Folgen der fehlerhafte Behandlung bzw. für die Lohnersatzleistungen oder Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall interessiert, also am Ersatz rein materieller Schäden.

Zentrale Rolle einer umfassenden Erstberatung.
Das Arzthaftungsrecht nimmt unter den verschiedenen ‚Schadens’- oder ‚Haftungsrechten’ durch seine tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten eine gewisse Sonderrolle ein. Mit anderen Worten: Es ist in jeder Hinsicht besonders kompliziert und deshalb für den medizinischen wie juristischen Laien, also den ‚normalen’ Patienten, besonders schwer zu durchschauen und einzuschätzen, und zwar auch und gerade dann, wenn es um einen ganz konkreten Fall geht. Deshalb ist hier in besonderem Maße eine fundierte anwaltliche (Erst)Beratung darüber erforderlich, was man in einer solchen Situation tun oder auch besser lassen sollte (Stichworte etwa: Zivilverfahren und/oder Strafverfahren? Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse oder der Schlichtungs- und Gutachterstelle der Ärztekammer? Einsichtnahme in welche Behandlungsunterlagen? Verteilung der Behauptungs und/oder Beweislast? usw. usf.)

Kontaktaufnahme.
Im Rahmen einer ersten telefonischen oder schriftlichen – auch per E-Mail – Kontaktaufnahme können Sie Ihre vermutete Schädigung durch eine ärztliche Behandlung in groben Zügen beschreiben. So kann schon eine erste Vorprüfung erfolgen, ob wir wirklich die richtigen Ansprechpartner sind und möglicherweise tatsächlich etwas für Sie tun können.

Persönliches Gespräch.
Bejahendenfalls ist danach für eine genauere Erfassung der Zusammenhänge so gut wie immer aber auch noch ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei erforderlich. Dazu sollten Sie ggf. bereits vorhandene Behandlungsunterlagen mitbringen. Es kann dann auf jeden Fall eine genauere, wenn auch nur vorläufige Einschätzung der Aussichten in Ihrem Fall erfolgen und ggf. die weiteren Schritte besprochen werden.

Einsichtnahme in die Krankenunterlagen.
Ein solcher erster weiterer Schritt besteht normalerweise darin, dass zur weiteren Klärung der medizinisch-ärztlichen Situation Einsicht in die Behandlungsunterlagen genommen werden muss. Dazu können Sie uns dann beauftragen.

Kostenfrage.
Schon bei diesem ersten persönlichen Gespräch ist es allerdings nicht zuletzt ganz wichtig, Sie darüber zu informieren, welche Kosten mit einem Arzthaftungsverfahren verbunden sein können. Dabei sind etwa auch die Fragen von Bedeutung, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt oder ob (eher selten) eine  gewerbliche Prozessfinanzierung zu erwägen ist.

Rufen Sie uns an unter 089-461383-0 oder schreiben Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.