| Arbeitsrecht |
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Unter welchen Voraussetzungen kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber außerordentlich gekündigt werden? Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist von beiden Vertragsparteien nur dann erlaubt, wenn ein wichtiger Grund zur Beendigung vorliegt. Der wichtige Grund muss dabei so gewichtig sein, dass es dem Kündigenden bei Berücksichtigung der Interessen auch der anderen Seite unzumutbar ist, auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist am Arbeitsverhältnis festgehalten zu werden.Die Prüfung eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB erfolgt nach dem BAG grundsätzlich in zwei Stufen:
Im Rahmen der Interessenabwägung sind die die folgenden Aspekte miteinzubeziehen:
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