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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Baurecht

Im Baurecht wird unterschieden zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Das private Baurecht umfasst dabei alle Rechntsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum, Nachbarrecht und Werkverträge regeln. Im öffentlichen Baurecht ist zu differenzieren zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht. Während das Bauplanungsrecht Normen betrifft, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln, betrifft das Bauordnungsrecht den Teil des öffentliche Baurechts, das die von einem Bauvorhaben ausgehenden Gefahren verhindern soll und die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Baus regelt.

Mit dem Baurecht können Sie auf verschiedene Art und Weise in Berührung kommen. Zum einen als Bauherr oder Eigentümer eines Hauses, zum anderen aber auch als Nachbar.

Das Baurecht stellt besondere Anforderungen an die Fähigkeit des Anwalts dar, den konkreten Sachverhalt in rechtliche Kategorien zu fassen. Zwingend erforderlich ist neben fundierten Kenntnissen der Materie ein hohes wirtschaftliches und technisches Verständnis.

Unsere Leistungen innerhalb des öffentlichen und privaten Baurechts sind:

  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung von Bauanträgen gegenüber Behörden
  • Vertretung des Bauherrn bei Anordnungen von Behörden
  • Gestaltung von Bauverträgen und Generalunternehmerverträgen
  • Baubegleitende Beratung und Vertretung
  • Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren

Rufen Sie uns an unter Tel.: 089-461383-0 oder schreiben Sie uns eine EMail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.