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Erstberatung
Die Erstberatung ermöglicht Ihnen im Rahmen eines ersten persönlichen Gesprächs eine grundlegende Information zu Ihrem Fall.

Für diese Beratung fällt lediglich eine sog. Erstberatungspauschale an, die unabhängig vom Gegenstandswert der zu besprechenden Fragen berechnet wird.

Sie gehen daher mit der Vereinbarung einer Erstberatung kein Kostenrisiko ein. Der Sie beratende Anwalt muss dafür auch noch nicht verbindlich beauftragt werden. Erst nach einem ersten Gespräch sollte überlegt werden, ob das weitere Verfahren zusammen geführt wird.
 

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