| Familienrecht - Ehe- und Partnerverträge |
|
Sowohl für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als auch für unverheiratete Paare bieten Verträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Streitigkeiten können im Trennungsfall so vermieden werden. Die Ausarbeitung derartiger Verträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, gehört zur Praxis der bearbeitenden Rechtsanwältin. |