| Familienrecht - Kindschaftsverfahren |
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Für in eine Ehe geborene Kinder besteht eine gesetzliche Vaterschaftsvermutung zugunsten des Ehemannes. Zuweilen stellt sich jedoch die Frage, ob die rechtliche Vaterschaft mit der biologischen übereinstimmt. Wir beraten bei Zweifeln an der Vaterschaft und klären mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, die Vaterschaft klären zu lassen. Wir vertreten Sie in notwendigen Anfechtungsverfahren sowie dem Verfahren auf Zustimmung zur Klärung der Vaterschaft ebenso wie in Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Darüber hinaus klären wir mit Ihnen, inwieweit im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft die Möglichkeit besteht, den tatsächlichen biologischen Vater auf Erstattung von Unterhaltsleistungen an das Kind in Anspruch zu nehmen. |