| Familienrecht - Scheidung |
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Scheidung Ein zentrales Arbeitsgebiet der Kanzlei sind die Scheidungsmandate. Sie werden vor der Einleitung einer Scheidung über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung beraten, so dass Sie entscheiden können, ob und ggf. wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll. Wir vertreten Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Dabei streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an, z.B. auch durch individuelle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Ebenso wie Scheidungen bearbeiten wir auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften. |