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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Scheidungsverfahren

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich danach, wie viele Fragen streitig verhandelt werden müssen.
Es empfiehlt sich daher bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags mit anwaltlicher Beratung und/oder Durchführung eines Mediationsverfahrens alle offenen Fragen zu klären und in einer Vereinbarung (sog. Trennungs- und Scheidungsvereinbarung) festzuhalten.
Ist dies geschafft, verbleibt für das gerichtliche Verfahren lediglich die Scheidung selbst. Dieses wird dann nur nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet, die sich wiederum nach dem Nettoeinkommen beider Parteien richten.
Sind keine streitigen Punkte mehr offen, genügt es zudem wenn nur die Partei anwaltlich vertreten ist, die den Scheidungsantrag einreicht. Die andere Partei muss nicht zwingend einen Anwalt einschalten und kann dem Scheidungsantrag auch im mündlichen Termin ohne eigenen Anwalt zustimmen. Teilen die Parteien die Kosten dieses einen Anwalts im Innenverhältnis, so sind bereits annähernd 50 % der Kosten gespart.
Schnell, einfach und kostengünstig können Sie dann auch eine sog. Online-Scheidung [hier bitte mit Erklärung unten verlinken] durchführen.
Bitte beachten Sie dabei, dass es keinen „gemeinsamen Anwalt“ gibt. Gegenüber dem Gericht ist in diesem Fall nur die antragstellende Partei anwaltlich vertreten. Die andere Partei stimmt dem Scheidungsantrag ohne eigenen Anwalt nur zu.

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