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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Sorgerecht

Bei wem die Kinder ihren ständigen Hauptwohnsitz haben, entscheiden Sie zum Wohle Ihrer Kinder am besten einvernehmlich. Sollten Sie hier zu zweit zu keiner Lösung kommen, sollten Sie Beratungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Neben den Jugendämtern ist hier ein gemeinsames Gespräch bei einem im Bereich der Mediation (Streitschlichtung) versierten Anwalt zu empfehlen.
Sollte dennoch keine Einigung möglich sein, stellen wir für Sie einen gerichtlichen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder eines Teils des Sorgerechts. Das Umgangsrecht ist hiervon unabhängig zu regeln für den Elternteil, bei dem das Kind/die Kinder nicht dauerhaft leben.

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