| Sorgerecht |
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Bei wem die Kinder ihren ständigen Hauptwohnsitz haben, entscheiden Sie zum Wohle Ihrer Kinder am besten einvernehmlich. Sollten Sie hier zu zweit zu keiner Lösung kommen, sollten Sie Beratungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Neben den Jugendämtern ist hier ein gemeinsames Gespräch bei einem im Bereich der Mediation (Streitschlichtung) versierten Anwalt zu empfehlen. zurück zur Übersicht - vorheriger Punkt: Ehewohnung - Wer zieht aus? - nächster Punkt: Umgangsrecht – wann kann ich mein Kind/ meine Kinder sehen?
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