| Trennung |
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Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte diese erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (§ 1567 Abs. 1 BGB). zurück zur Übersicht - nächster Punkt: Ehewohnung - Wer zieht aus? |