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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Trennung

Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte diese erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (§ 1567 Abs. 1 BGB).
Diese Voraussetzungen sind regelmäßig erfüllt, wenn kein gemeinsames Eheleben mehr besteht, das heißt insbesondere keine gemeinsame Haushaltsführung (Einkaufen, Essen, Wäschewaschen), getrennte Schlafzimmer/Wohnungen, getrennte Konten/Kassen, etc.

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