| Umgangsrecht |
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Regelmäßiger Umgang mit dem gemeinsamen Kind/ mit den gemeinsamen Kindern ist für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht dauerhaft leben, ein Recht, aber auch eine Pflicht. Auch hier empfiehlt es sich gegebenenfalls zusammen mit einem Mediator oder dem zuständigen Jugendamt eine einvernehmliche Lösung zu finden, die an den Bedürfnissen der Kinder orientiert ist. zurück zur Übersicht - vorheriger Punkt: Sorgerecht - nächster Punkt: Unterhalt – bekomme ich etwas bzw. muss ich etwas zahlen? |