| Unterhalt |
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Verwandte in gerader Linie sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten sind verpflichtet, sich Unterhalt zu zahlen. Somit können Unterhaltsverpflichtungen bestehen gegenüber Kindern, Enkelkindern, Eltern, Großeltern und Ehegatten. Für eine begrenzte Zeit bestehen Unterhaltsansprüche auch für Mütter, mit denen der Vater eines gemeinsamen minderjährigen Kindes nicht verheiratet ist. zurück zur Übersicht - vorheriger Punkt: Umgangsrecht - nächster Punkt: Zugewinn – welche Ansprüche habe ich auf das gemeinsame Vermögen? |