| Versorgungsausgleich |
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Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Dabei werden, ähnlich dem Zugewinnausgleich, stichtagsbezogen die Rentenansprüche der Parteien errechnet und dem Ehegatten mit den geringeren Ansprüchen die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Der Ausgleich erfolgt entweder direkt durch Übertragung in der gesetzlichen Rentenversicherung (öffentlich rechtlicher Ausgleich) oder durch direkten Zahlungsanspruch ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts beider Parteien (schuldrechtlicher Ausgleich). zurück zur Übersicht - vorheriger Punkt: Zugewinn - nächster Punkt: Wann kann ein Scheidungsantrag gestellt werden? |