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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Zugewinn

Leben die Parteien im gesetzlichen Güterstand, so ist bei der Beendigung des Güterstandes durch Vereinbarung von Gütertrennung, bei Scheidung oder Versterben eines Ehepartner zu prüfen, ob sog. Zugewinnausgleichsansprüche bestehen.
Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen an dem Tag, an dem die Zugewinngemeinschaft durch eines der oben genannten Ereignisse beendet wird (Zugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen). Ein Zugewinn besteht nur dann, wenn diese Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen positiv ist. Der Ehegatte bzw. Lebenspartner mit dem geringeren Zugewinn hat dann einen Ausgleichsanspruch gegen den Ehegatten mit dem höheren Zugewinn.
Ob ein Zugewinnausgleichsanspruch oder eine solche Zahlungsverpflichtung besteht, sollte möglichst frühzeitig geprüft werden.

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