| Zugewinn |
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Leben die Parteien im gesetzlichen Güterstand, so ist bei der Beendigung des Güterstandes durch Vereinbarung von Gütertrennung, bei Scheidung oder Versterben eines Ehepartner zu prüfen, ob sog. Zugewinnausgleichsansprüche bestehen. zurück zur Übersicht - vorheriger Punkt: Unterhalt - nächster Punkt: Versorgungsausgleich – muss ich meine Rente teilen? |