| Gesellschaftsrecht |
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Oft zeigt es sich erst im nachhienen, vor allem aber wenn es erstmals zum Streit kommt, dass es nützlich gewesen wäre, beim Eingehen einer Gesellschaft rechtlichen Rat und einzuholen. Auch wenn bestimmte Gesellschaftsverträge beurkundungsbedürftig sind und daher einer rechtlichen Überprüfung durch einen Notar unterliegen, muss damit allein nicht sichergestellt sein, dass Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen hinreichend berücksichtigt wurden. Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragestellungen, die mit der Gründung einer Gesellschaft, deren Leitung und deren laufenden Beteiligung daran, aber auch mit dem Ausscheiden aus der Gesellschaft bzw. deren Auflösung zu tun haben:
Rufen Sie uns an unter Tel.: 089-461383-0 oder schreiben Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. |