| Arbeitsrecht |
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Gibt es Höchst- oder Mindestgrenzen im Rahmen der Zahlung einer Abfindung? Für die generelle Höhe der Abfindung gibt es keine Höchst- oder Mindestgrenze. Die sog. Regelabfindung beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Regelabfindung ist jedoch nicht absolut, sie kann unter- aber auch überschritten werden. Wesentlicher Anhaltspunkt für die Abfindungshöhe sind die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage
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