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Kaufrecht / Vertragsrecht - ABAXON Rechtsanwälte München

Im Mittelpunkt des Kaufrechts steht der Kaufvertrag. Beim Kaufvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

Das Kaufrecht zieht sich durch unser tägliches Leben. Wir schließen täglich Kaufverträge, sei es beim Kauf der Zeitung am Kiosk, oder beim Kauf von Lebensmitteln im Supermarkt. Diese Vorgänge sind so alltäglich, was letztendlich dazu führt, dass  dabei bei der überwiegenden Zahl der Bevölkerung der Abschluss eines Kaufvertrages nicht mehr bewusst wahrgenommen wird. Doch jeder Vertragsschluss führt zu Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Wir helfen Ihnen, diese Rechte zu erkennen und gegebenenfalls durchzusetzen. Dabei stehen wir als erfahrene Rechtsanwälte Käufern und Verkäufern gleichermaßen bei, um sich auf dem schwierigen Gebiet des Kaufrechts in Gesetzgebung und Rechtssprechung zurechtzufinden.

Im Bereich des Kaufrechts gibt es unzählige Fragen und Probleme. Um die Rechtslage sicher einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen daher, unseren rechtlichen Rat möglichst frühzeitig einzuholen. So können Sie sicher sein, später nicht mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert zu werden. Nachfolgend finden Sie einen Ausschnitt der häufigsten Prolbeme und Fragestellungen im Kaufrecht.

  • Ist ein mündlicher Kaufvertrag wirksam?
  • Die gekaufte Sache weist einen Mangel auf - was muss ich dabei beachten?
  • Habe ich beim Kauf über das Internet ein Rückgaberecht?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Kaufpreis mindern?
  • Muss ich als Käufer die Ware immer abnehmen?
  • Unter welchen Voraussetzungenn kann ich vom Verkäufer Nachbesserung verlangen?
  • Stellt eine fehlerhafte Montageanleitung einen Mangel dar?
  • Die von mir gekaufte Ware habe ich bereits per Vorkasse bezahlt, die Lieferung der Ware ist jedoch ausgeblieben. Wie gehe ich jetzt gegen den Verkäufer vor?
  • Wann liegt ein Fernabsatzvertrag vor?
  • Kann Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz gleichzeitig geltemd gemacht werden?
  • Nach dem Kauf eines gebrauchten PKW haben sich im nach hienein erhebliche Mängel ergeben. Wie kann ich gegen den Verkäufer vorgehen?
  • Ich möchte ein Grundstück kaufen - was ist dabei zu beachten?

Rufen Sie uns an unter Tel.: 089-461383-0 oder schreiben Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

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