| Kauf-/ Vertragsrecht - ABAXON Rechtsanwälte München |
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Im Mittelpunkt des Kaufrechts steht der Kaufvertrag. Beim Kaufvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Das Kaufrecht zieht sich durch unser tägliches Leben. Wir schließen täglich Kaufverträge, sei es beim Kauf der Zeitung am Kiosk, oder beim Kauf von Lebensmitteln im Supermarkt. Diese Vorgänge sind so alltäglich, was letztendlich dazu führt, dass dabei bei der überwiegenden Zahl der Bevölkerung der Abschluss eines Kaufvertrages nicht mehr bewusst wahrgenommen wird. Doch jeder Vertragsschluss führt zu Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Wir helfen Ihnen, diese Rechte zu erkennen und gegebenenfalls durchzusetzen. Dabei stehen wir als erfahrene Rechtsanwälte Käufern und Verkäufern gleichermaßen bei, um sich auf dem schwierigen Gebiet des Kaufrechts in Gesetzgebung und Rechtssprechung zurechtzufinden. Im Bereich des Kaufrechts gibt es unzählige Fragen und Probleme. Um die Rechtslage sicher einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen daher, unseren rechtlichen Rat möglichst frühzeitig einzuholen. So können Sie sicher sein, später nicht mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert zu werden. Nachfolgend finden Sie einen Ausschnitt der häufigsten Prolbeme und Fragestellungen im Kaufrecht.
Rufen Sie uns an unter Tel.: 089-461383-0 oder schreiben Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. |