| Arbeitsrecht |
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Welche Kosten entstehen im Fall des Obsiegens bzw. Unterliegens? Die Rechtsanwaltskosten trägt bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten bis zum Abschluss der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei selbst, auch dann, wenn die Partei den Prozess gewinnt. Erst im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht bzw. Bundesarbeitsgericht trägt der Unterlegene die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Gegners, vgl. § 12a ArbGG.Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht allerdings drei wesentliche Unterschiede:
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