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Arbeitsrecht

Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen?

Ziel des Gesetzes über Teilzeitarbeit ist die Förderung von Teilzeitarbeit und die Verhinderung der Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern.

Eine Verringerung seiner Arbeitszeit können jedoch nur solche Arbeitnehmer verlangen, bei denen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen
  • Im Betrieb müssen regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sein

Das Verfahren zur Verringerung der Arbeitszeit läuft – wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind – im Wesentlichen wie folgt ab:

  • Die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Termin beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden
  • Der Arbeitgeber soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben
  • Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitzeit zu erörtern.
  • Stehen betriebliche Gründe der gewünschten Verringerung nicht entgegen, hat der Arbeitgeber zuzustimmen
  • Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen
  • Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit kein Einvernehmen hergestellt und der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung diese schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschtem Umfang
  • Dies gilt ebenso für den Fall, dass kein Einvernehmen über die Verteilung der verringerten Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hergestellt werden konnte.

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