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Arbeitsrecht - Kündigungsfristen

Welche gesetzlichen Kündigungsfristen sind vom Arbeitgeber im Rahmen einer ordentlichen Kündigung einzuhalten?

Mit fortschreitender Dauer des Arbeitsverhältnisses und gleichzeitig steigendem Alter des Beschäftigten wächst das Vertrauen in den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die daraus resultierende Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer. § 622 Abs. 3 BGB sieht daher Kündigungsfristen vor, die sich korrespondierend zur Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängern:

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Beschäftigungsdauer
Kündigungsfrist 
Bis zu 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Nach 2jähriger Dauer1 Monat zum Monatsende
Nach 5 jähriger Dauer2 Monate zum Monatsende
Nach 8 jähriger Dauer3 Monate zum Monatsende
Nach 10 jähriger Dauer4 Monate zum Monatsende
Nach 12 jähriger Dauer5 Monate zum Monatsende
Nach 15 jähriger Dauer6 Monate zum Monatsende
Nach 20 jähriger Dauer7 Monate zum Monatsende
 

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