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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Mediation
Die sog. Mediation bietet sich vor allem an im Zusammenhang mit Konflikten innerhalb von Familien bzw. zwischen Partnerschaften und zwischen Geschäftspartnern an. Bestehen innerhalb einer solchen Gemeinschaft Konflikte, können diese häufig nicht ohne Mitwirkung von außen gelöst werden. Die Erfahrung zeigt, dass Lösungen der Konflikte leichter zu erreichen sind, wenn eine neutrale dritte Person bei den Gesprächen moderiert und Lösungsvorschläge nach den wissenschaftlich anerkannten Streitschlichtungsmethoden macht.

Mediation und Familienrecht


Die Mediation hat sich vor allem zwischen sich trennenden Ehe-/Partnern bewährt, die die Frage Trennung oder Fortsetzung der Ehe nicht ohne Hilfe von außen beantworten können. Aber auch wenn der Entschluss bereits gefasst ist, die Ehe/ Lebenspartnerschaft nicht mehr fortzusetzen können die vielen anstehenden Fragen besser gelöst werden wenn eine erfahrene aber neutrale Person (Mediator) hinzugezogen wird.

Ziel einer Familien-Mediation ist es meist, Lösungen schriftlich zu fixieren um diese dann von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin zu einer Trennung- und/oder Scheidungsvereinbarung ausarbeiten zu lassen. Dadurch bekommen die Absprachen einen rechtlich wirksamen Charakter der gegebenenfalls durch notarielle Beurkundung der Vereinbarung noch verstärkt werden kann. Hierdurch können die Kosten eines Scheidungsverfahrens erheblich reduziert werden, da streitige Punkte ohne Einschaltung eines Gerichts geklärt werden.

Sicher muss nicht ausgeführt werden, dass eine solche einvernehmliche Einigung mithilfe eines Mediators zudem Zeit und Nerven spart. Die Parteien können danach meist auch dann freundschaftlich miteinander umgehen, wenn die Trennung endgültig und ein Scheidungsverfahren unumgänglich ist. Dies wiederum ist vor allem dann wichtig, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

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