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Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren zur einvernehmlichen Regelung von Konflikten. Mediation ist eine Alternative zu Gerichtsentscheidungen, bei denen ein Richter ein Urteil fällt, welches nach Rechtskraft akzeptiert werden muss. In der Mediationsverhandlung hingegen, treffen die Medianten ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung. Kein Dritter entscheidet, sondern die Medianten entscheiden selber mit Unterstützung des Mediators, der darauf achtet, dass faire Verhandlungen geführt werden.

Es geht nicht darum, Ansprüche und Forderungen im juristischen Sinne durchzusetzen. Die Vereinbarungen basieren vielmehr auf den Bedürfnissen der Medianten.

Die Ergebnisse der Mediation können schriftlich festgehalten werden, entweder als bloße Absichtserklärung für künftiges Verhalten, können  aber auch bereits verbindlichen Charakter haben. Zwingend zu beurkundende oder zu protokollierende Vereinbarungen können zuvor in einer Mediation einvernehmlich geregelt werden. 

Mediation im Familienrecht

Die sog. Mediation bietet sich vor allem an im Zusammenhang mit Konflikten innerhalb von Familien bzw. zwischen Partnerschaften und zwischen Geschäftspartnern an. Bestehen innerhalb einer solchen Gemeinschaft Konflikte, können diese häufig nicht ohne Mitwirkung von außen gelöst werden. Die Erfahrung zeigt, dass Lösungen der Konflikte leichter zu erreichen sind, wenn eine neutrale dritte Person bei den Gesprächen moderiert und Lösungsvorschläge nach den wissenschaftlich anerkannten Streitschlichtungsmethoden macht.

Die Mediation hat sich vor allem zwischen sich trennenden Ehe-/Partnern bewährt, die die Frage Trennung oder Fortsetzung der Ehe nicht ohne Hilfe von außen beantworten können. Aber auch wenn der Entschluss bereits gefasst ist, die Ehe/ Lebenspartnerschaft nicht mehr fortzusetzen können die vielen anstehenden Fragen besser gelöst werden wenn eine erfahrene aber neutrale Person (Mediator) hinzugezogen wird.

Ziel einer Familien-Mediation ist es meist, Lösungen schriftlich zu fixieren um diese dann von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin zu einer Trennung- und/oder Scheidungsvereinbarung ausarbeiten zu lassen. Dadurch bekommen die Absprachen einen rechtlich wirksamen Charakter der gegebenenfalls durch notarielle Beurkundung der Vereinbarung noch verstärkt werden kann. Hierdurch können die Kosten eines Scheidungsverfahrens erheblich reduziert werden, da streitige Punkte ohne Einschaltung eines Gerichts geklärt werden.

Sicher muss nicht ausgeführt werden, dass eine solche einvernehmliche Einigung mithilfe eines Mediators zudem Zeit und Nerven spart. Die Parteien können danach meist auch dann freundschaftlich miteinander umgehen, wenn die Trennung endgültig und ein Scheidungsverfahren unumgänglich ist. Dies wiederum ist vor allem dann wichtig, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

 

NachbarschaftsstreitigkeitenNeben dem Schwerpunkt der Familienmediation bieten wir Mediation besonders in Bereichen an, in denen streitende Parteien, auch in Zukunft weiter kooperieren müssen:

  •         Mietstreitigkeiten
  •         arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  •         Erbschaftsstreitigkeiten
  •         Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

 Das Honorar für die Mediation wird individuell vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand.

Mittlerweile liegt ein  Gesetzesentwurf  zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vor.

Ziel des Entwurfs ist es, die außergerichtliche Konfliktbeilegung im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern.

Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten. 

 

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorberatung!

 

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