| Medizinrecht |
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Unser Rechtsberatungsangebot für Ärzte und Krankenhäuser:
Besondere Schwerpunkte:
Unsere Tätigkeit erstreckt sich hier insbesondere auf außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden. Wir beraten Sie aber auch bereits im Vorfeld, etwa was die rechtlichen Aspekte der Organisation der Prävention nosokomialer Infektion im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich betrifft (Stichwort etwa: Vermeiden eines sog. Organisationsverschulden usw.). Eng damit zusammen hängt auch die Beratung und Vertretung hinsichtlich der Vermeidung von Schadensersatz- und Regressansprüchen von Seiten der Patienten und der Krankenkassen, welche insbesondere auf Grund von behaupteten Organisationsmängeln im krankenhaushygienischen Bereich einer ärztlichen Praxis oder einer Klinik erhoben werden. Auch insoweit ist Vorsorge und Vorbeugung in Gestalt eines guten Qualitätsmanagements das Allerwichtigste. Wenn es aber, was nie ausgeschlossen werden kann, dennoch zum Konfliktfall gekommen ist, ist es außerordentlich wichtig, die auf diesem Gebiet häufig anzutreffenden, wegen Unkenntnis der Übertragungswege von Keimen oft unbegründeten oder zumindest überzogenen Forderungen des ÖGD und damit auch des Schadensersatz- und Regressgläubigers als solche zu erkennen und fundiert zu widerlegen. Dafür besteht hier auch die Möglichkeit durch enge Kooperation mit ausgewiesenen medizinischen Fachleuten auf diesem Schwerpunktgebiet. |