| Arbeitsrecht |
|
Was wird in arbeitsrechtlicher Hinsicht unter “Mobbing“ verstanden? In arbeitsrechtlicher Hinsicht erfasst der Begriff Mobbing fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. LAG Thüringen, 10.04.2001, NZA-RR 2001, 347). zurück zur Übersicht Arbeitsrecht
|