| Ordnungswidrigkeit |
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Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um ein Fehlverhalten, welches der Gesetzgeber mit Bußgeld und oder Fahrverbot bestraft, um dem Betroffenen sein Fehlverhalten aufzuzeigen. Insbesondere im Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine zentrale Bedeutung zu. Ungefähr 95 % aller Ordnungswidrigkeitenverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Aufgrund der erheblichen Folgen, welche die Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit für den Betroffenen haben kann, man denke insbesondere die Verhängung eines Fahrverbots, ist es auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren ratsam frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Nur einem zugelassenen Anwalt wird Akteneinsicht gewährt. Mit Einsicht in die Akten haben wir die Möglichkeit das Verfahren in seiner Gesamtheit nachzuprüfen. Aufgrund der kurzen Einspruchsfrist (2 Wochen) sollten Sie spätestens in dem Moment in dem Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, einen Anwalt konsultieren. Rufen Sie uns an unter Tel.: 089-461383-0 oder schreiben Sie uns ein Email an
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