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Arbeitsrecht - Sonderkündigungsschutz

Welche Personengruppen können sich auf einen Sonderkündigungsschutz berufen?

Bei bestimmten Personengruppen kann der Sonderkündigungsschutz einer Kündigung entgegenstehen. Vom Gesetzgeber ist anerkannt, dass besondere Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Infolgedessen hat er deren Kündigungsschutz erweitert und entweder die Kündigung von einer vorherigen behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder auf bestimmte Tatbestände beschränkt:

  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung nach SGB IX
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschutz, § 9 MuSchG
  • Sonderkündigungsschutz bei Elternzeit, §§ 18,21 BerzGG
  • Sonderkündigungsschutz für Auszubildende, § 15 BBiG
  • Sonderkündigungsschutz bei Zivildienst, § 78 Zivildienstgesetz
  • Sonderkündigungsschutz bei Wehrdienst, § 2 Arbeitsplatzschutzgesetz
  • Betriebsverfassungsorgane, Personalratsmitglieder, § 15 KSchG

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