| Sozialrecht |
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Das Sozialrecht dient der Erfüllung des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzipis (Art. 20 Abs. 1 GG) und ist daher von hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Als dem Bereich des öffentlichen Rechts zuzuordnendes Rechtsgebiet ist das Sozialrecht geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Antragssteller bzw. dem Leistungsempfänger. Der Antragsteller muss seinen Antrag auf die jeweils begehrten Leistungen bei dem zuständigen Leistungsträger stellen. Unser Ziel ist dabei, Sie bereits im Rahmen der Antragsstellung bestmöglich zu unterstützen um die schnelle Bewilligung der beantragten Leistungen nach dem SGB voranzutreiben. Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet nimmt das Tempo, in dem sich die Gesetzeslage im Sozialrecht ändert, weiter zu. Dementsprechend ist die Materie nur schwer zu überblicken und erfordert zur effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung gleichermaßen wie profunde Kenntnis der Gesetzeslage. Da das Sozialrecht zudem zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Arbeits-, Familien- und Erbrecht aufweist, ist die Tätigkeit eines im Sozialrecht versierten Rechtsanwalts häufig verknüpft mit Fragen, welche auch die vorgenannten Rechtsgebiete tangieren. Unser Anspruch ist es, Ihren Ansprüchen konsequent zur Durchsetzung zu verhelfen. Dieses Ziel erreichen wir einerseits durch Erfahrung, andererseits durch konsequente und regelmäßige Fort- und Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet. Unsere Tätigkeit erstreckt sich im Einzelnen auf folgende Bereiche:
Rufen Sie uns an unter Tel.: 089-461383-0 oder schreiben Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. |