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ABAXON Rechtsanwälte AG München

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Verkehrsrecht
Grundsätzlich handelt es sich bei Verstößen im Straßenverkehr um Ordnungswidrigkeiten, welche im Bußgeldverfahren geahndet werden.

Besonders schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr können jedoch auch strafrechtlich verfolgt werden.
Insbesondere bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (315 c StGB) und dem gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)  handelt es sich um Straftaten, deren Begehung entweder mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe sanktioniert ist. Auch sieht das Gesetz hier empfindliche Nebenstrafen vor, insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Da das verkehrsrechtliche Strafverfahren demnach ganz gravierende Folgen nach sich ziehen kann ist dringend davon abzuraten, sich in einem solchen Verfahren selbst zu verteidigen.

In einem solchen Verfahren sollten Sie unbedingt frühzeitig einen Anwalt beauftragen, welcher Erfahrung im Rechtsgebiert der Strafverteidigung aufweist. Eine erfolgreiche Verteidigung im straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren erfordert Erfahrung und Kompetenz. Spezialkenntnisse sind im Bereich des Straßenverkehrsstrafrecht unabdingbar.

Wir bieten Ihnen eine Verteidigung, für die fundierte Kenntnisse des Strafprozessrechts ebenso selbstverständlich sind, wie umfassendes Wissen auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts, der Biometrik, der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin.

Unser Anspruch ist einen für Sie optimalen Verfahrensausgang zu erreichen. Unseren Erfolg auf diesem Gebiet erreichen wir durch Erfahrung und fundierte Kenntnisse der Besonderheiten des Straßenverkehrsstrafrechts.
Rufen Sie uns an unter 089-461383-0 oder schreiben Sie uns ein Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.